Allgemeinen Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltung der AGB; Vertragsschluss und Vertragsbeendigung

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tierheilpraktiker und dem Kunden als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende, ergänzende oder ändernde Vereinbarungen gelten nur, soweit der Tierheilpraktiker ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.  

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Kunde mit der Bitte um Beratung, Diagnose und Therapie an den Tierheilpraktiker wendet (Angebot) und der Tierheilpraktiker dieses Angebot ausdrücklich oder konkludent durch Erbringung der Beratung, Diagnose und Therapie annimmt.

Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden, z.B. wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht zu erwarten ist, der Tierheilpraktiker aus rechtlichen Gründen nicht behandeln darf, die Behandlung ihn in Gewissenskonflikte bringen würde oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Tierheilpraktiker ist insbesondere berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, Therapiemaßnahmen vereitelt sowie erforderliche Angaben zur Anamnese und Diagnose unrichtig oder/und lückenhaft macht und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

Insoweit bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung erbrachten Leistungen einschließlich der erfolgten Beratung erhalten. § 627 BGB gilt entsprechend.


§ 2 Behandlungsvertrag

  • Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunde in der Weise, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde in Form von Beratung, Diagnose und Therapie am Tier anwendet. Die Untersuchung und Behandlung erfolgt gemäß §§ 611, 612 BGB und auf der Grundlage dieser AGB.
  • Nach § 3 Heilmittelwerbegesetz darf der Tierheilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht betäuben/narkotisieren. Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers unterliegt dem Arzneimittelgesetz, dem Tierschutzgesetz und dem Tierseuchengesetz.
  • Der Tierheilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet, nur so kann er Mitglied in einem Verband (z.B. Ältester Verband der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. Deutschlands) bleiben.
 

§ 3 Haftung der Person, die die Tiere behandelt, und des Tierhalters

  • Der Kunde haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch ihn oder das Tier an Personen, Praxiseinrichtungen und Praxisanlagen verursacht werden.
  • Bei den vom Tierheilpraktiker vorgestellten oder angewandten Behandlungsmethoden handelt es sich teilweise um Verfahren der alternativen Medizin, die von der Schulmedizin nicht nachgewiesen und daher auch nicht anerkannt sind. Aussagen über solche Behandlungsmethoden beruhen daher zum Teil auf Erfahrungen und Überlieferungen von Therapeuten und anderen Heilkundigen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von traditionellen Arzneimitteln und Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung und Überlieferung nachgewiesen werden konnte. Eine Heilung oder ein Erfolg wird daher weder in Aussicht gestellt noch versprochen.
  • Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Tierheilpraktiker nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Tierheilpraktiker oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Tierheilpraktiker haftet nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Ansprüche aus einer von uns gegebenen Beschaffenheitsgarantie und dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


§ 4 Terminvereinbarung

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vereinbart, wenn sie vom Tierheilpraktiker schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp, per SMS oder telefonisch als verbindlich bestätigt worden sind.

Die Verpflichtung, zu den verbindlich vereinbarten Terminen oder Fristen zu leisten, setzt voraus, dass der Kunde die von ihm zu erbringenden, in Betracht kommenden Leistungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Andernfalls verschieben sich die Termine und Fristen angemessen. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ohne dass es einer Erklärung des Tierheilpraktikers bedarf.

Von keiner Partei zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Naturereignisse, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und vergleichbare Hindernisse; die Parteien werden sich hierüber, soweit möglich, unverzüglich benachrichtigen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.  

Erfüllungsort ist der Sitz des Tierheilpraktikers.


§ 5 Terminabsagen

Der Tierheilpraktiker hält vereinbarte Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunde frei. Das vereinbarte oder üblicherweise zu erwartende Entgelt ist daher auch dann zu zahlen, wenn der Kunde nicht erreichbar ist oder weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, es sei denn, es liegen unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende wichtige Gründe im Sinne von § 4 c) vor.

Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die versäumte Zeit nachgeholt wird.


§ 6 Zahlungsbedingungen

  • Der Tierheilpraktiker hat für seine Leistungen Anspruch auf ein Honorar, das vom Kunden für jede Behandlung gegen Rechnungsstellung an den Tierheilpraktiker zu entrichten ist. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart wird, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse wird hiermit ausgeschlossen.
  • Da nach § 19 Abs. 1 UstG abgerechnet wird, entfällt die Umsatzsteuer. Die detaillierte Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Tierheilpraktikers sowie den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie enthält ferner den Behandlungszeitraum, die Therapieform und das Honorar. Die Rechnung enthält keine Diagnose und darf die Leistungen nicht so aufschlüsseln, dass eine Diagnose erkennbar ist.
  • Nimmt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter in Anspruch, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), so ist er aus wichtigem, unverzüglich mitzuteilendem und nachzuweisendem Grund in Fällen höherer Gewalt berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als Rechnungsbestandteil seiner Quittung und Rechnung geltend zu machen. Diese Beträge sind in der Quittung und Rechnung gesondert auszuweisen. In den Fällen der Vermittlung von Fremdleistungen ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und kann als Vertreter des Kunden Rechtsgeschäfte zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst abschließen.
  • Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht werden, sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt vierzehn Werktage ab Zugang der Rechnung. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
 

§ 7 Datenschutz

Der Tierheilpraktiker kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Meldepflicht bestimmter Diagnosen oder auf hoheitliche Anordnung) verpflichtet sein, Daten des Kunden weiterzugeben.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Klienten an Dritte weitergegeben werden.



§ 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen Vereinbarungen. Die Parteien sind in jedem Fall verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. § 139 BGB findet keine Anwendung.