§ 1 Geltung der AGB; Vertragsschluss und Vertragsbeendigung
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tierheilpraktiker und dem Kunden als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende, ergänzende oder ändernde Vereinbarungen gelten nur, soweit der Tierheilpraktiker ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Kunde mit der Bitte um Beratung, Diagnose und Therapie an den Tierheilpraktiker wendet (Angebot) und der Tierheilpraktiker dieses Angebot ausdrücklich oder konkludent durch Erbringung der Beratung, Diagnose und Therapie annimmt.
Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden, z.B. wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht zu erwarten ist, der Tierheilpraktiker aus rechtlichen Gründen nicht behandeln darf, die Behandlung ihn in Gewissenskonflikte bringen würde oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Tierheilpraktiker ist insbesondere berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, Therapiemaßnahmen vereitelt sowie erforderliche Angaben zur Anamnese und Diagnose unrichtig oder/und lückenhaft macht und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
Insoweit bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung erbrachten Leistungen einschließlich der erfolgten Beratung erhalten. § 627 BGB gilt entsprechend.
§ 2 Behandlungsvertrag
§ 3 Haftung der Person, die die Tiere behandelt, und des Tierhalters
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Ansprüche aus einer von uns gegebenen Beschaffenheitsgarantie und dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 4 Terminvereinbarung
Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vereinbart, wenn sie vom Tierheilpraktiker schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp, per SMS oder telefonisch als verbindlich bestätigt worden sind.
Die Verpflichtung, zu den verbindlich vereinbarten Terminen oder Fristen zu leisten, setzt voraus, dass der Kunde die von ihm zu erbringenden, in Betracht kommenden Leistungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Andernfalls verschieben sich die Termine und Fristen angemessen. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ohne dass es einer Erklärung des Tierheilpraktikers bedarf.
Von keiner Partei zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Naturereignisse, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und vergleichbare Hindernisse; die Parteien werden sich hierüber, soweit möglich, unverzüglich benachrichtigen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Tierheilpraktikers.
§ 5 Terminabsagen
Der Tierheilpraktiker hält vereinbarte Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunde frei. Das vereinbarte oder üblicherweise zu erwartende Entgelt ist daher auch dann zu zahlen, wenn der Kunde nicht erreichbar ist oder weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, es sei denn, es liegen unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende wichtige Gründe im Sinne von § 4 c) vor.
Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die versäumte Zeit nachgeholt wird.
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 7 Datenschutz
Der Tierheilpraktiker kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Meldepflicht bestimmter Diagnosen oder auf hoheitliche Anordnung) verpflichtet sein, Daten des Kunden weiterzugeben.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Klienten an Dritte weitergegeben werden.
§ 8 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen Vereinbarungen. Die Parteien sind in jedem Fall verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. § 139 BGB findet keine Anwendung.